Verwaltungsrecht: Waschmaschine darf mit Regenwasser betrieben werden
Eine kuriosen Sachverhalt hat die Verwaltungsgerichtsbarkeit bis hin zum Bundesverwaltungsgericht seit 2005 beschäftigt: Darf eine Waschmasiche mit Regenwasser betrieben werden? Nunmehr gibt es die Antwort: Ja.
Was eigentlich als selbstverständlich anzusehen ist, ist jetzt auch höchstrichterlich entschieden: das Waschen von Wäsche mit gesammelten Regenwasser ist weder gesundheitschädlich noch verstößt es gegen Rechtsvorschriften.
Autor: Marco Hopp, Rechtsanwalt | Verwaltungs-und-Sozialrecht