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Verwaltungsrecht: Waschmaschine darf mit Regenwasser betrieben werden

Eine kuriosen Sachverhalt hat die Verwaltungsgerichtsbarkeit bis hin zum Bundesverwaltungsgericht seit 2005 beschäftigt: Darf eine Waschmasiche mit Regenwasser betrieben werden? Nunmehr gibt es die Antwort: Ja.

Was eigentlich als selbstverständlich anzusehen ist, ist jetzt auch höchstrichterlich entschieden: das Waschen von Wäsche mit gesammelten Regenwasser ist weder gesundheitschädlich noch verstößt es gegen Rechtsvorschriften.