Strafrecht
Das Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht unterliegt dem ständigen Wandel. Kaum ein Gesetz wird mehr ohne Straf- und Bußgeldvorschriften erlassen. Dabei geht es weniger um Änderungen und Erweiterungen des allgemeinen Strafrechts, sondern mehr um Regelungen, die im Anhang von Gesetzen straf- und ordnungsrechtliche Maßnahmen festschreiben. Um in dieser Normfülle durchzusehen, bedarf es eines geschulten Auges. Dieses können Sie bei uns finden. Unsere Rechtsanwälte haben eine gründliche Ausbildung im gesamten Bereich des Strafrechts.
Unsere Leistungen
Strafverteidigung/ Verteidigung im Recht der Ordnungswidrigkeiten
Die Strafverteidigung bildet das Kerngebiet eines Strafrechtlers. Es ist seine Aufgabe, Ihre Rechte durchzusetzen und das Gleichgewicht im Strafverfahren herzustellen. Dies verlangt vom Verteidiger, dass er aktiv in das Geschehen eingreift und in Fällen der Untätigkeit der Ermittlungsbehörden eigene Ermittlungen, notfalls durch Hinzuziehung eines Detektiven, anstellt. Daneben ist es für einen Verteidiger unerlässlich, Sie aus der oftmals ungewohnten und völlig unerwarteten Situation „abzuholen“ und Ihnen die Unsicherheit zu nehmen. Dazu zählt auch, dass Sie sich auf den Verteidiger verlassen können müssen und er Sie offen über alle folgenden Schritte aufklärt. Dies können Sie von uns verlangen und dies werden Sie bei uns auch bekommen.
Strafrechtliche Teilgebiete, in den wir u. a. tätig sind:
- Allgemeines Strafrecht
- Arztstrafrecht
- Betäubungsmittelstrafrecht
- Jugendstrafrecht
- Kapitalstrafrecht
- Ordnungswidrigkeitenrecht
- Sexualstrafrecht
- Strafvollzug
- Verkehrsstrafrecht
- Waffenrecht
- Wehrstraf- und Wehrdisziplinarrecht
- Wirtschaftsstrafrecht
Weitere Leistungen:
- Präventive Beratung/ Compliance
- Nebenklagevertretung
- Zeugenbeistand
- Privatklage