Zwangsvollstreckung/ Zwangsversteigerung
Mit dem Erkämpfen eines Titels, sei es ein Vollstreckungsbescheid ein Urteil oder sonstige vollstreckungsfähige Urkunde, ist es oft nicht getan. Häufig wird der nun titulierte Anspruch auch nach der Rechtskraft nicht erfüllt. Hier stoßen die meisten auf ihre Grenzen. Konnte der Gang zum Gericht auch ohne Anwalt noch erledigt werden (so der Anwaltszwang nicht galt), wird die Durchsetzung des Titels häufig zum unlösbaren Rätsel. Klar ist zunächst noch, dass der Titel in der Regel 30 Jahre gilt und der Gerichtsvollzieher bemüht werden kann, den mühsamen Erfolg in der Titulierung umzusetzen. Doch neben der Beauftragung eines Gerichtsvollzieher bieten die maßgeblichen Vorschriften vielerlei Möglichkeiten, die Vollstreckung des Titels zu betreiben. Ein wirksames Mittel kann die Pfändung von Konten, Ansprüchen und beweglichen Gegenständen sein. Wir beraten Sie gern und lassen Sie nicht weiter rätseln.
Als eines der besonderen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ist die Zwangsversteigerung zu nennen. Diese kommt immer dann zur Anwendung, wenn als Sicherung der Forderung eine Grundschuld/ Hypothek an einem Grundstück bestellt wurde. Oft wird bei dieser Maßnahme angenommen, sie sei eine Art Auktion und man könne das zu versteigernde Objekt zu einem “Schnäppchen-Preis” ersteigern. Hierbei ist jedoch besondere Sorgfalt geboten. Sowohl als Bietinteressent als auch als Gläubiger kann die als Gerichtsverfahren ausgekleidete Zwangsversteigerung schnell Probleme eröffnen. Wir behalten für Sie den Überblick und achten insbesondere als Vertreter der Gläubigerseite auf das maximal zu erzielende Gebot. Des Weiteren beraten wir Sie gern, wenn Sie ein Grundstück ersteigern möchten und dazu ein Coaching, Tipps oder Ratschläge benötigen. Aber auch auf Schuldnerseite werden wir tätig und achten hier darauf, dass Ihre Rechte nicht unter gehen.