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Rechtsgebiete

Mietrecht

Im Mietrecht vertreten wir sowohl Mieter und also auch Vermieter. Rechtsstreitigkeiten des Mietrechts ergeben sich regelmäßig, wenn Kündigungen bzw. deren Abwehr im Raum stehen. Aber auch eine Vielzahl weiterer Probleme stellen sich. Dies sind insbesondere die Heiz- und Betriebskostenabrechnung, Schönheitsreparaturen und Kleinreparaturen an Mietwohungen, Kautionen sowie das weite Feld der Mietmängel.

Hier liegt einer der Haupttätigkeitsschwerpunkte unserer Kanzlei. Aufgrund seiner jahrelangen Erfahrung in dem Bereich des Mietrechtes und seiner stetigen Fortbildung wurde dem Rechtsanwalt Marco Hopp Im Jahr 2017 die Berechtigung zum Führen des Titels “Fachanwalt für Miet- und Wohneigentumsrecht” verliehen.