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Rechtsgebiete

Arbeitsrecht

Im Bereich des Arbeitsrechts können Sie vor allem fundierte Kenntnisse im Individualarbeitsrecht von uns erwarten. Dies bedeutet, dass wir im sogenannten Arbeitsvertragsrecht tätig sind. Wir vertreten hier Arbeitnehmer und Arbeitgeber außergerichtlich und gerichtlich bei Streitigkeiten zwischen diesen aus dem Arbeitsverhältnis, bei Kündigungen, Ansprüchen auf Urlaub und Überstunden, bei Ansprüchen wegen Schwangerschaft oder Krankheit.

Wir entwerfen aber auch maßgeschneiderte Arbeitsverträge.

Wir vertreten Sie daneben gegenüber Dritten, z.B. Krankenkassen wegen Entgeltfortzahlungen oder gegenüber Behörden bei bestehenden Beschäftigungsverboten.

Bei unseren Tätigkeiten bemühen wir uns immer um eine schnelle und sachgerechte Beilegung von Streitigkeiten. Gerade im Arbeitsrecht ist dies oftmals besonders bedeutsam, um bestehende Vertragsbeziehungen nicht unnötig zu belasten, als dies durch die Streitigkeit nicht schon ohnehin geschehen ist.

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