Immer gleich Sozialbetrug
Vermehrt werden wieder die Ermittlungsbehörden mit vermeintlichem Sozialbetrug überlastet. Insbesondere wird der Verdacht des Betruges durch die Jobcenter oder die Bundesagentur für Arbeit allzu leichtfertig angenommen und das Verfahren an die Ermittlungsbehörden ungeprüft übergeben. Zumeist handelt es sich um Fälle, bei denen Sozialleistungsbezieher Informationen, wie etwa die Arbeitsaufnahme, den zuständigen Stellen nicht sogleich mitteilen, sondern erst verspätet. Die hierfür auch einschlägigen Ordnungswidrigkeitsvorschriften werden kaum angewandt. Es wird sogleich mit der Strafrechtskeule agiert und angezeigt, was das System hergibt. Nach Akteneinsicht und Einspruch gegen einen Strafbefehl konnten wir bei einigen Mandanten die Straftaten entkräften. Erstaunliches wurde hierbei zu Tage gefördert. Unter anderem konnte in einem Verfahren nachgewiesen werden, dass der vermeintliche Betrüger nachweisbar sämtliche Informationen dem Jobcenter zugesandt hatte. Sogar mehrfach. Es zeigte sich, dass das Jobcenter in seiner “besonderen” Aktenführung, mehrere Leistungsakten unter verschiedenen Schreibweisen des Namens des Mandanten angelegt hatte und nunmehr sämtliche Informationen in verschiedenen Akten verteilt waren. Dass die Informationen dann nicht vollständig sind, liegt auf der Hand. In einem weiteren Verfahren konnten wir auch die Einstellung erreichen. Auch hier zeigte sich kein strafbares Verhalten des Mandanten.
In solchen Verfahren ist schnelles Handeln geboten, bevor eine abschließende Entscheidung durch einen Strafbefehl ergeht.