Strafvollzug/ Strafvollstreckung
Eine umfassende interessengerechte Vertretung schließt nicht mit der Verurteilung ab. Nach einer gerichtlichen Hauptverhandlung und dessen Schuldspruch befinden sich viele in einer für sie nicht alltäglichen Situation. Mit der Ladung zum Strafantritt stellen sich neue Fragen. Offener/ Geschlossener Vollzug? Kann der Arbeitsplatz erhalten bleiben? Was passiert mit der Wohnung? Wie sieht der Alltag in der Haft aus? Kann Ausgang gewährt werden? Ist man überhaupt haftfähig? Gibt es Möglichkeiten die Haft “hinauszuzögern”? All diese Fragen und weitere beantworten wir gern für Sie. Wir behalten Ihre Interessen auch nach der Verurteilung im Auge und stellen notwendige Anträge.