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Rechtsgebiete

Kosten

Eines unserer Anliegen ist es, Sie über die Kosten unserer Beauftragung im Vorfeld so genau wie möglich zu informieren und so Transparenz und Nachvollziehbarkeit von Anfang an zu schaffen. Ohne dass Sie eine konkrete Hausnummer über die anfallenden Kosten erfahren haben, werden Sie unsere Kanzlei nicht verlassen.

Einen ersten Überblick erfahren Sie an dieser Stelle schon einmal.

Die Kosten unserer Beauftragung unterscheiden sich grundsätzlich danach, ob Sie ein strafrechtliches oder ein sonstiges Mandat wünschen. In jedem Falle können jedoch keine Vergütungen vereinbart werden, die unter die Grenzen der gesetzlichen Bestimmungen des RVG (Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte) fallen. Eine Abrechnung aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen des RVG erfolgt von uns in jedem Falle, wenn Sie mit der Kostentragung in keinem Falle belastet werden und Dritte die Kosten zu tragen haben. Dies sind die Fälle, in denen sie rechtsschutzversichert sind oder der Gegner bzw. Staatskasse die Kostenlast trägt.


Strafrechtliches Mandat

Grundsätzlich gilt, dass auch anwaltliche Kosten bezahlbar bleiben müssen.
Unsere Beauftragung fängt daher bereits ab 30,00 EUR, z.B. für die reine Einholung einer Akteneinsicht an. Diese kann allein durch einen Rechtsanwalt erfolgen und ist Voraussetzung für die sachgerechte Verteidigung.
Für die weitere strafrechtliche Betreuung bieten wir Ihnen sodann immer zwei Möglichkeiten an, die mit Ihnen immer auf ihre Vor- und Nachteile hin besprochen werden. Die genaue Höhe kann erst nach einer Gesamtschau erfolgen, in der besonders die Art, der Umfang sowie die Bedeutung der Angelegenheit für Sie einfließen. In jedem Falle berücksichtigen wir Ihre individuellen Umstände.

Grundsätzlich gilt bei uns aber Folgendes:
1.Es kann eine Vereinbarung nach geleisteten Arbeitsstunden erfolgen, wo eine Stunde normalerweise mit 150,00 EUR vergütet wird und eine Minuten genaue Abrechnung erfolgt.
2.Weiterhin besteht die Möglichkeit der Vereinbarung einer Pauschale. Diese beläuft sich im Allgemeinen auf 250,00 EUR bis 750,00 EUR für die erste Beratung und den Entwurf einer Verteidigungsstrategie sowie die Verteidigung im außergerichtlichen Verfahren vor Anklageerhebung. Nach Anklageerhebung stellen wir uns einen pauschalen Betrag von 250,00 bis 1.000,00 EUR für die Verteidigung im gerichtlichen Verfahren vor. Der genaue Betrag hängt jedoch, wie so oft, vom Einzelfall ab. Wir fangen aber nicht an bevor die Kostenfrage mit Ihnen besprochen wurde.

Andere Mandate

In zivilrechtlichen, arbeitsrechtlichen, verwaltungsrechtlichen und sozialrechtlichen Angelegenheiten rechnen wir üblicherweise nach den Regeln des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) ab. Die Gebühren errechnen sich dabei nach dem Wert der Streitsache, welchem ein Vergütungssatz durch das RVG zugewiesen ist. Dieser Vergütungssatz wird dann mit dem jeweils im RVG vorgesehenen Faktor für die jeweilige Tätigkeit multipliziert. Bspw. kostet die Verfahrensgebühr für ein zivilrechtliches Verfahren vor Gericht über eine Streitsache von 5.000,- dann 391,30 EUR, da der Vergütungssatz 301,00 EUR beträgt und die Verfahrensgebühr einen Faktor von 1,3 hat.
Wie bei strafrechtlichen Mahndaten gilt aber auch, dass anwaltliche Tätigkeit bezahlbar bleibt. So beginnt unser Angebot bei einem einfachen anwaltlichen Schreiben, dass nach Ihren Vorstellungen gefertigt wird (bspw. ein anwaltliches Mahnschreiben). Diese Dienstleistung können Sie schon ab 30,00 EUR bei uns erhalten.

Beratungs- und Prozesskostenhilfe
In Fällen, in denen Sie die Kosten für unsere Beauftragung nicht selbst aufbringen können, jedoch einen berechtigten Anspruch mit unserer Hilfe gelten machen möchten oder sich gegen einen Anspruch wehren wollen, besteht die Möglichkeit bei dem zuständigen Gericht finanzielle Hilfe zu erhalten.
Für eine anwaltliche Erstberatung kann Ihnen Beratungshilfe gewährt werden, sodass unsere Kosten dann von der Staatskasse getragen werden.
Dies ist auch in einem gerichtlichen Verfahren möglich, wo Sie Prozesskostenhilfe erhalten können.

Wenden Sie sich an uns! Wir helfen Ihnen auch gern bei der Beantragung der jeweiligen Leistungen.

Rechtsschutzversicherung
Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, übernimmt diese in vielen Fällen unsere Kosten. Sofern Sie es wünschen, setzen wir uns auch gern mit der Versicherung in Verbindung, um die Kostenübernahme für Sie zu klären. Selbst wenn Sie einen vereinbarten Selbstbehalt bei Ihrer Versicherung haben, fragen Sie uns.

Alle als Beispiele aufgeführten Beträge verstehen sich ausschließlich als Netto-Beträge. Der Brutto-Betrag errechnet sich zuzüglich 19 % USt.