Verwaltungs- und Sozialrecht
Verwaltungsrecht ist eine weitreichende Materie, die nahezu sämtliche Bereiche behördlichen Handelns abdeckt. Aufgrund dieses Umfanges konzentrieren wir uns vorallem auf das Gaststätten- und Gewerberecht sowie das allgemeinen Polizei- und Ordnungsrecht.
Im Bereich des Sozialrechtes bieten wir eine umfassende Interessenvertretung, mit Schwerpunkt auf ALG I, ALG II und Sozialgeldangelegenheiten sowie über Krankenkassen- und Rentenangelegenheiten.
