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Mietrecht: verlängerter Kündigungsschutz bei Eigenbedarfskündigungen nach WEG-Umwandlung

In Berlin wurde die Verlängerung der sog. Kündigungsschutzklausel-Verordnung beschlossen. Nachdem die alte Verordnung von 2004 auslief, gilt nunmehr für die Bezirke Charlottenburg-Wilmersdorf, Friedrichshain-Kreuzberg, Mitte, Pankow, Steglitz-Zehlendorf und Tempelhof-Schöneberg weiterhin ein Ausschluss der Kündigung wegen Eigenbedarfs nach erfolgter Umwandlung von Mietwohnungen in Wohneigentum (WEG) und anschließenden Verkauf. Damit soll einer Immobilienspekulation und der Verdrängung eingesessener Anwohner in den Bezirken entgegengewirkt werden.