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Mietrecht: Renovierungskosten bei Modernisierungsmaßnahmen in einer Mietwohnung sind umlagefähig

Der BGH hat in einem Urteil vom 30.03.2011 (VIII ZR 173/10) entschieden, dass Renovierungskosten, welche durch Modernisierungsmaßnahmen des Vermieters entstehen, auf die Mieter umgelegt werden und nach § 559 Abs. 1 BGB zur Mieterhöhung führen kann. Dies soll auch nicht allein für den Fall gelten, dass die Kosten nicht durch Beauftragung eines Handwerkers durch den Vermieter, sondern auch dann, wenn der Mieter die Renovierung selbst vorgenommen hat und die Kosten hierfür vom Vermieter gem. § 554 Abs. 4 BGB ersetzt wurden.