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MietR: 5 % Mietminderung wegen nachbarschaftlichen Rauchens auf dem Balkon

Das Landgericht Hamburg hat mit Urteil vom 15.06.2012 – 311 S 92/10 entschieden, dass die Nachbarn eines rauchenden Mieters die Miete um 5 % mindern können, wenn dadurch die vertraglich festgelegte Gebrauchstauglichkeit erheblich gemindert ist.

In die Wohnung der Nachbarn zog stündlich Zigarettenrauch durch die Fenster, welcher von den darunter wohnenden Mietern von ihrem Balkon aus verursacht wurde.

Der Vermieter hat die Mietminderung zu dulden.

Ein Rückgriff auf die rauchenden Mieter durch den Vermieter kommt jedoch nicht in Frage. Schadensersatz kann er gegen die Raucher nicht geltend machen, da das Rauchen vom Balkon aus den gewöhnlichen Gebrauch der Mietsache darstellt. Dem Vermieter bleibt nur, die Mietminderung hinzunehmen.