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Arbeitsrecht: Kündigung wegen Arbeitsverweigerung aus Glaubensgründen

Nach einer aktuellen Entscheidung des BAG ist die Kündigung eines Arbeitnehmers wegen der Vrweigerung einer arbeitsvertraglich geschuldeten Leistung unwirksam, wenn in dem Unternehmen des Arbeitgebers die Möglichkeit besteht, dass der Arbeitnehmer eine “glaubensgerechte” Arbeit ausüben kann.

Zu beachten ist jedoch: Der Arbeitnehmer muss dem Arbeitgeber mitteilen, worin genau die religösen Gründe liegen, welche ihn an der Ausübung der arbeitsvertraglichen Tätigkeit hindern.