]
Suche [


& Ihre Anwälte

Wieder eine Einstellung

Diesmal kein Freispruch aber Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage gem. § 153a StPO noch vor Aufruf der Sache.

Natürlich stellt sich immer wieder die Frage, ob man als Angeklagter einer Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage zustimmen sollte, wenn man ja denkt, dass man unschuldig ist und eigentlich nichts getan hat. Jedoch besteht vor dem Strafgericht, und in Tiergarten sowieso, stets das Risiko einer nachteiligen Entscheidung. Die Einstellung gegen eine Geldauflage birgt dagegen kein Risiko. Das Verfahren wird nach Zahlung eingestellt, ohne dass die Schuld oder Unschuld festgestellt wird. Es ist einfach zu Ende. Die Geldauflage ist auch keine Strafe, wie im Fall #Edathy viele Qualitätsmedien zu verbreiten wussten. Es ist einfach eine Geldauflage, die das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung beseitigt.
Unsere Mandanten konnten jedenfalls nach fast 1 Jahr wieder ruhig schlafen.