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Verkehrsrecht: Kommt es zwischen einem Wendenden und einem Linksüberholer zu einem Unfall, spricht der Beweis des ersten Anscheins für die alleinige Verursachung/ das alleinige Verschulden durch den Wendenden

Einmal mehr hat jetzt das AG Mitte mit Urteil vom 06.04.2011 – 110 C 3287/10 – entschieden, dass ein Wendender bei einem Unfall mit einem Linksüberholer die alleinige Schuld an dem Unfall trifft.

In der Rechtsprechung ist unstreitig, dass der Beweis des ersten Anscheins dafür spricht, dass der Wendende die ihm obliegenden Sorgfaltspflichten verletzt und den Unfall dadurch alleine verursacht und verschuldet hat (so schon Kammergericht in VM 98, 34). In diesen Fällen muss der Wendenden substantiiert vortragen und ggfs. unter Beweis stellen, dass er die ihm obliegenden Sorgfaltspflichten erfüllt und der Linksüberholer durch dessen Verhalten den Unfall mitverursacht hat.