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Täglich grüßt die Wohnungsverwaltung

Wer kennt sie nicht die Wohnungsverwaltungen berüchtigter Vermieter. Hier in F`hain ist es die F. für den Vermieter P. Wieder einmal hat es eine unbescholltene Mieterin erwischt. Nach ihrem Auszug gingen die Schwierigkeiten los. Es wurden Kleinigkeiten bemängelt und ein Kostenvoranschlag über deren Behebung präsentiert. Ein Teil der Kaution wurde einbehalten, zur Sicherung der noch zu erstellenden Betriebskostenabrechnung. Soweit so gut. Nun gingen die Schwierigkeiten aber los. Die Betriebskostenabrechung wurde nicht erstellt (Stichtag 31.12.) und die restliche Kaution nicht ausgezahlt. Auf Schreiben der Mieterin blieb die F. (wie üblich) regungslos. Nach dem ersten Anschreiben durch uns, ein Lebenszeichen. Leider das Falsche. Es wird daraufhin gewiesen, dass die reparierten Kleinigkeiten vom Mieter zu tragen sind. Die Betriebskostenabrechung sollte auch schon seit langem zugestellt worden sein. Auf Nachfrage wann und wo eine Zustellung erfolgt ist sowie der Bitte um Übersendung einer Rechnung für die Reparaturen in Verbindung mit dem Hinweis auf die sofortige Klageerhebung, die Anwort. Aus ” Kulanz” wird die gesamte Kaution gezahlt. Eine Rechnung könne jedoch nicht präsentiert werden, da eine Reparatur doch nicht erfolgt ist. Es waren zwar nur 140,00 EUR für die Kleinreparaturen. Dennoch ist dies nicht das erste Mal, dass Wohnungsverwaltungen im Nachgang Rechnungsposten präsentieren, bei denen die Leistung nicht erbracht wurde. Wir werden an dieser Stelle weiter für die Rechte der Mieter eintreten.