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Mietrecht: Mieterhöhung wegen Modernisierung auch ohne Ankündigung

Nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofes ist der Vermieter berechtigt, auch ohne vorherige Ankündigung einer Mondernisierungsmaßnahme die Miete nach Abschluss der Modernisierung zu erhöhen.

Modernisierungmaßnahmen verbessern die Wohnqualität der Mietsache. Daher kann der Vermieter entsprechend eine Erhöhung der Miete nach Abschluss der Modernisierung verlangen. Das Gesetz sieht vor, dass den Mietern die Modernisierung vor Beginn der Arbeiten anzuzeigen ist.

Nach Ansicht des BGH soll damit jedoch nur dafür Sorge getragen werden, dass der Mieter sich auf die anstehenden Baumaßnahmen einrichten kann und ggf. von seinem Kündigungsrecht Gebrauch machen kann. Ein Unterlassen der Anzeigepflicht führt jedoch nicht dazu, dass der Vermieter nach Abschluss der Modernisierungsmaßnahmen die Miete nicht erhöhen kann.