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Mietrecht: kein Sicherheitszuschlag bei Betriebskosten

Betriebskostenvorauszahlungen dürfen nicht mit einem Sicherheitszuschlag für mögliche künftige Erhöhungen der Kosten versehen werden. Entscheidend für die Höhe der Betriebskostenvorauszahlungen ist die letzte Betriebskostenabrechnung oder eine konkret angekündigte Kostenerhöhung eines Versorgers. Abstrakte Sicherheitsaufschläge sind hingegen unzulässig.