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Mietrecht: fehlerhafte Mietminderung kann zu Kündigung des Mietvertrages berechtigen

In einer aktuellen Entscheidung hat der der BGH entscheiden, dass der Vermieter wirksam einen bestehenden Mietvertrag kündigen kann, wenn der Mieter aufgrund einer unberechtigten und fehlerhaften Mietminderung Mietrückstände in Höhe von zwei Monatsmieten auflaufen läßt. Dies gilt auch dann, wenn der Mieter fahrlässig verkennt, dass die Mietminderung unberechtigt ist.

Es ist daher stets sorgsam zu prüfen, ob eine Mietminderung berechtigt ist. Bei Zweifeln an der Berechtigung zur Mietminderung oder deren Höhe sollten daher Mietzahlungen unter dem Vorbehalt der Rückforderung gezahlt werden, um keinen Kündigungsgrund zu ermöglichen.