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Mietrecht: Duldungspflicht bei Modernisierungen ist stets anhand des aktuellen Zustands der Wohnung zu prüfen

In einem erneuten Urteil des Bundesgerichtshofes hat dieser wieder bestätigt, dass bei der Beurteilung der Duldungspflicht einer Modernisierung durch den Mieter von dem aktuellen Zustand der Wohnung auszugehen ist. Es werden dabei insbesondere auch durch den Mieter selbst vorgenommene Verbesserungen und Modernisierungen berücksichtigt, solange diese von dem Vermieter genehmigt wurden. Der Vermieter kann sich in solchen Fällen nicht auf den vormaligen Zustand bei Übergabe der Wohnung an den Mieter berufen.