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Mietrecht: Anforderungen an Modernisierungsankündigung

Modernisierungsankündigungen dürfen nicht zu allgemein und oberflächlich bleiben. Sie müssen den Mietern ein konkretes Bild von Art und Umfang sowie zeitlicher Dauer der geplanten Maßnahme vermitteln. Mieter müssen ersehen können, in welchem Umfang Zugang zu Ihrer Wohnung notwendig ist und welche Mieterhöhung im Rahmen der Modernisierung zu erwarten ist.

Dies bedeutet jedoch nicht, dass jede einzelne Bautätigkeit und -maßnahme sowie ein detaillierter Plan zum Bauablauf enthalten sein muss. Es muss lediglich ein realitätsnahes Bild der beabsichtigten Baumaßnahmen der Ankündigung zu entnehmen sein.