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Kaufrecht: keine vertragliche Haftung für unberechtigte Ebaynutzung

Der Bundesgerichtshof hat aktuell entschieden, dass bei einer unberechtigten Nutzung eines fremden Ebayaccounts der Accountinhaber nicht für abgeschlossene Geschäfte haftet. Eine Haftung des Accountsinhaber ist danach nur dann gegeben, wenn Nutzer des Accounts mit Vertretungsmacht für den Acconutinhaber handeln kann. Andernfalls kommt ein Vertragsschluss nach dem Stellvertretungsrecht mit dem unberechtigten nutzer zustande.