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FamilienR: Berücksichtigung von Elternzeit ohne Bezüge ist bei Elterngeldberechnung zulässig

Bei der Berechnung von Elterngeld ist es zulässig, Zeiten ohne Elterngeldbezüge für ein früheres Kind in den zurückliegenden 12 Monaten zu berücksichtigen. Elternzeit ohne Bezüge ist nicht wie Mutterschutzzeit oder Elternzeit mit Eltengeldbezug priviligiert. Ein Ausgleich erfolgt insoweit nur über den Geschwisterbonus.