Arbeitsrecht: Zeitarbeitnehmer können Anspruch auf Lohnnachzahlung haben
Aus der nunmehr veröffentlichten Begründung zu dem Beschluss des BAG vom 14.12.2010 geht hervor, dass Arbeitnehmer der Zeitarbeitsbranche einen Anspruch auf Lohnnachzahlungen haben können.
Zeitarbeitnehmer die nach den unwirksamen Tarifverträgen der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) vergütet wurden, können einen Anspruch auf eine höhere branchenübliche Vergütung haben. Dies ist jedoch stets am Einzelfall zu prüfen und geschieht nicht automatisch. Entsprechende Lohnansprüche müssen gegenüber dem Arbeitgeber, notfalls auch gerichtlich, geltend gemacht werden.
Autor: Marco Hopp, Rechtsanwalt