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UWG: unlautere Werbung mit niedrigen Einführungspreisen

Nach einer aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofes liegt eine unlautere Werbung bei Einführungspreisen, welche mit durchgestrichenen Normalpreisen versehen sind, vor, wenn aus dieser nicht klar hervorgeht, wie lange die Einführungspreise gelten und ab wann der Normalpreis verlangt wird. Eine fehlende Kennzeichnung hinsichtlich der Dauer des Einführungspreises ist irreführend sowie intransparent und verstößt damit gegen den lauteren Wettbewerb.

Diese Rechtssprechung ist jedoch konkret nur auf Eröffnungsangebote bezogen. Anders ist insoweit bisher die Rechtssprechung zu Räumungsverkäufen, wo keine entsprechende Hinweispflicht für reduzierte Preise besteht.