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Buttonlösung für Internetbestellungen

Die Bundesregierung hat nunmehr den Gesetzesentwurf zur Reformierung der Bestellungen im elektronischen Geschäftsverkehr beschlossen. Mit diesem Gesetz soll das BGB dahin gehend angepasst werde, dass es mit einer europäischen Richtlinie zur Bekämpfung von Internet-Abzocken in Einklag gebracht wird.

Künftig bedeutet dies, dass sämtliche Unternehmer, welche im Internet Produkte oder Dienstleistungen an Verbraucher entgeltlich vertreiben, diesen neuen Regelungen gerecht werden müssen.

Es wird bei Abschluss von entgeltlichen Verträgen die sog. “Buttonlösung” eingeführt, bei dem ein Vertrag nur zustande kommt, wenn der Bestellbutton eine unmissverständlichen Hinweis auf die entgeltlichkeit der Bestellung aufweist, wie bspw. “zahlungspflichtig bestellen”. Zudem müssen künftig erweitere Informationspflichten im Rahmen des Bestellvorgangs dem Besteller vor Abschluss des Vertrages zugänglich gemacht werden.

Bei Nichtbeachtung dieser Regelungen drohnt nicht nur die Unwirksamkeit eines Vertragsabschluss, sondern auch wettbewerbsrechtliche Konsequenzen stehen im Raum, wenn bspw. Konkurrenten entsprechend abmahnen.

Bei Fragen zur rechtssicheren Gestaltung ihres Internetangebotes beraten wir sie gern.