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Gewerberecht: Gaststätten sind keine Raucherclubs

In Nordrhein-Westfalen ist es nun durch das OVG Münster entschieden: Gaststätten können nicht einfach in Raucherclubs umgewandelt werden, sondern unterliegen grds. dem Rauchverbot. Diese Regel wird wohl auch entsprechend der jeweiligen Landesgesetze in anderen Bundesländern künftig als Leitsatz gelten.

Insbesondere hat das OVG darauf abgestellt, dass durch die Vereinsgründung die Zwecke des Nichtraucherschutzes nicht umgangen werden dürfen. Soweit daher im Rahmen einer Gaststätte auch Nichtraucher der Zugang zu dem Verein möglich ist, liegt gerade eine solche Umgehung vor.