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	<title>Kanzlei Herfort &#38; Hopp</title>
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	<description>Rechtsanwälte in Berlin Friedrichshain</description>
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		<title>Kaufrecht: Angabe eines Postfaches reicht als Widerspruchsadresse aus</title>
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		<pubDate>Thu, 26 Jan 2012 08:37:20 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Marco Hopp</dc:creator>
				<category><![CDATA[Rechtsprechung]]></category>

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		<description><![CDATA[Soweit Verbraucher ein Widerrufsrechtsrecht zusteht, ist eine Widerrufsbelehrung nicht zu beanstanden, wenn diese als Adresse für den Widerruf ein Postfach benennt. Zu diesem Ergebnis kam der BGH in einer aktuellen Entscheidung. Verbraucher sollen auch bei Übersendung des Widerrufes an ein Postfach eine geeignete Übermittlungsart wählen, welche Ihnen den Zugang des Widerrufes ermöglicht. FB_Addon_TelNo{ height:15px !important; [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Soweit Verbraucher ein Widerrufsrechtsrecht zusteht, ist eine Widerrufsbelehrung nicht zu beanstanden, wenn diese als Adresse für den Widerruf ein Postfach benennt. Zu diesem Ergebnis kam der BGH in einer aktuellen Entscheidung.</p>
<p>Verbraucher sollen auch bei Übersendung des Widerrufes an ein Postfach eine geeignete Übermittlungsart wählen, welche Ihnen den Zugang des Widerrufes ermöglicht.</p>
<p><br class="spacer_" /></p>
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		<title>MietR: Hausratversicherung haftet für Diebstahl nicht, wenn Stehlgutliste nicht eingereicht wird</title>
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		<pubDate>Wed, 25 Jan 2012 08:20:53 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Marco Hopp</dc:creator>
				<category><![CDATA[Rechtsprechung]]></category>

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		<description><![CDATA[Eine erneute Entscheidung des AG München betrifft Mieter, welche Opfer von Wohnungseinbruchsdiebstählen geworden sind. Soweit eine Hausratversicherung besteht, haftet diese grundsätzlich für den dabei entstandenen Schaden. Jedoch muss der geschädigte Mieter hierbei unbedingt seine eigenen Obliegenheiten aus dem Versicherungsvertrag beachten. Eine Haftung der Versicherung entfällt, wenn der Mieter diese Obliegenheiten verletzt, so bspw. wenn der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Eine erneute Entscheidung des AG München betrifft Mieter, welche Opfer von Wohnungseinbruchsdiebstählen geworden sind. Soweit eine Hausratversicherung besteht, haftet diese grundsätzlich für den dabei entstandenen Schaden. Jedoch muss der geschädigte Mieter hierbei unbedingt seine eigenen Obliegenheiten aus dem Versicherungsvertrag beachten. Eine Haftung der Versicherung entfällt, wenn der Mieter diese Obliegenheiten verletzt, so bspw. wenn der Mieter nicht unverzüglich nach Kenntnis des Diebstahls eine Stehlgutliste bei der Polizei einreicht.</p>
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		<title>Mietrecht: verlängerter Kündigungsschutz bei Eigenbedarfskündigungen nach WEG-Umwandlung</title>
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		<pubDate>Wed, 19 Oct 2011 07:38:35 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Marco Hopp</dc:creator>
				<category><![CDATA[Rechtsprechung]]></category>

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		<description><![CDATA[In Berlin wurde die Verlängerung der sog. Kündigungsschutzklausel-Verordnung beschlossen. Nachdem die alte Verordnung von 2004 auslief, gilt nunmehr für die Bezirke Charlottenburg-Wilmersdorf, Friedrichshain-Kreuzberg, Mitte, Pankow, Steglitz-Zehlendorf und Tempelhof-Schöneberg weiterhin ein Ausschluss der Kündigung wegen Eigenbedarfs nach erfolgter Umwandlung von Mietwohnungen in Wohneigentum (WEG) und anschließenden Verkauf. Damit soll einer Immobilienspekulation und der Verdrängung eingesessener Anwohner [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In Berlin wurde die Verlängerung der sog. Kündigungsschutzklausel-Verordnung beschlossen. Nachdem die alte Verordnung von 2004 auslief, gilt nunmehr für die Bezirke Charlottenburg-Wilmersdorf, Friedrichshain-Kreuzberg, Mitte, Pankow, Steglitz-Zehlendorf und Tempelhof-Schöneberg weiterhin ein Ausschluss der Kündigung wegen Eigenbedarfs nach erfolgter Umwandlung von Mietwohnungen in Wohneigentum (WEG) und anschließenden Verkauf. Damit soll einer Immobilienspekulation und der Verdrängung eingesessener Anwohner in den Bezirken entgegengewirkt werden.</p>
<p>FB_Addon_TelNo{ height:15px !important;  white-space: nowrap !important;  background-color: #0ff0ff;}</p>
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		<title>Mietrecht: kein Sicherheitszuschlag bei Betriebskosten</title>
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		<pubDate>Fri, 30 Sep 2011 11:43:12 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Marco Hopp</dc:creator>
				<category><![CDATA[Rechtsprechung]]></category>

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		<description><![CDATA[Betriebskostenvorauszahlungen dürfen nicht mit einem Sicherheitszuschlag für mögliche künftige Erhöhungen der Kosten versehen werden. Entscheidend für die Höhe der Betriebskostenvorauszahlungen ist die letzte Betriebskostenabrechnung oder eine konkret angekündigte Kostenerhöhung eines Versorgers. Abstrakte Sicherheitsaufschläge sind hingegen unzulässig.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Betriebskostenvorauszahlungen dürfen nicht mit einem Sicherheitszuschlag für mögliche künftige Erhöhungen der Kosten versehen werden. Entscheidend für die Höhe der Betriebskostenvorauszahlungen ist die letzte Betriebskostenabrechnung oder eine konkret angekündigte Kostenerhöhung eines Versorgers. Abstrakte Sicherheitsaufschläge sind hingegen unzulässig.</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Mietrecht: Anforderungen an Modernisierungsankündigung</title>
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		<pubDate>Thu, 29 Sep 2011 09:18:17 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Marco Hopp</dc:creator>
				<category><![CDATA[Rechtsprechung]]></category>

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		<description><![CDATA[Modernisierungsankündigungen dürfen nicht zu allgemein und oberflächlich bleiben. Sie müssen den Mietern ein konkretes Bild von Art und Umfang sowie zeitlicher Dauer der geplanten Maßnahme vermitteln. Mieter müssen ersehen können, in welchem Umfang Zugang zu Ihrer Wohnung notwendig ist und welche Mieterhöhung im Rahmen der Modernisierung zu erwarten ist. Dies bedeutet jedoch nicht, dass jede [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Modernisierungsankündigungen dürfen nicht zu allgemein und oberflächlich bleiben. Sie müssen den Mietern ein konkretes Bild von Art und Umfang sowie zeitlicher Dauer der geplanten Maßnahme vermitteln. Mieter müssen ersehen können, in welchem Umfang Zugang zu Ihrer Wohnung notwendig ist und welche Mieterhöhung im Rahmen der Modernisierung zu erwarten ist.</p>
<p>Dies bedeutet jedoch nicht, dass jede einzelne Bautätigkeit und -maßnahme sowie ein detaillierter Plan zum Bauablauf enthalten sein muss. Es muss lediglich ein realitätsnahes Bild der beabsichtigten Baumaßnahmen der Ankündigung zu entnehmen sein.</p>
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