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	<title>Kanzlei Herfort &#38; Hopp &#187; Rechtsprechung</title>
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	<description>Rechtsanwälte in Berlin Friedrichshain</description>
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		<title>MietR/ ImmobilienR &#8211; Klarheit für alle Mieter</title>
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		<pubDate>Fri, 24 Aug 2018 08:45:18 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Daniel Herfort, Rechtsanwalt</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Rechtsprechung]]></category>
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		<description><![CDATA[Vorbehaltlich der schriftlichen Urteilsbegründung hat der BGH zunächst bestätigt, dass eine Vereinbarung im Mietvertrag unwirksam ist, die dem Mieter die Schönheitsreparaturen auferlegt, wenn dem Mieter ein umrenovierte Wohnung überlassen wurde und hierfür kein angemessener Ausgleich gewährt wird. Dies soll nunmehr auch dann gelten, wenn der Vermieter mit dem Mieter zu Beginn des Mietverhältnisses eine Vereinbarung [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Vorbehaltlich der schriftlichen Urteilsbegründung hat der BGH zunächst bestätigt, dass eine Vereinbarung im Mietvertrag unwirksam ist, die dem Mieter die Schönheitsreparaturen auferlegt, wenn dem Mieter ein umrenovierte Wohnung überlassen wurde und hierfür kein angemessener Ausgleich gewährt wird. Dies soll nunmehr auch dann gelten, wenn der Vermieter mit dem Mieter zu Beginn des Mietverhältnisses eine Vereinbarung getroffen hat, nach der der Mieter sich zur Übernahme der Schönheitsreparaturen verpflichtete.</p>
<p>Ob auch Sie Schönheitsreparaturen durch führen müssen, prüfen wir gern. Kontaktieren Sie uns!</p>
<p><a href="https://l.facebook.com/l.php?u=http%3A%2F%2Fjuris.bundesgerichtshof.de%2Fcgi-bin%2Frechtsprechung%2Fdocument.py%3FGericht%3Dbgh%26Art%3Dpm%26Datum%3D2018%26Sort%3D3%26nr%3D86877%26pos%3D2%26anz%3D140&amp;h=AT3JIoXI9xRnKKPC22Vj11Na-UXhtmsnRWGSxsRlDAfOSTL2Pvm3Zd5mQpRIC13PmRAOKAsZf_bdtdKKqkxzxvRfMhaXOhcZbs1Slzoo2soop8FzOyaYQVq49c-KTGl8V_eFoFcaSgurfvXBWx75jLjoXSQ">http://juris.bundesgerichtshof.de/…/rechtsprec…/document.py…</a></p>
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		<title>MietR/ ImmobilienR &#8211; Zweckentfremdungsverbot in Berlin auf dem Prüfstand</title>
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		<pubDate>Thu, 09 Jun 2016 08:46:07 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Daniel Herfort, Rechtsanwalt</dc:creator>
				<category><![CDATA[Rechtsprechung]]></category>

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		<description><![CDATA[Mit Urteil vom 08.06.2016 hat das Verwaltungsgericht Berlin (VG 6 K 103.16) die Klagen von Wohnungseigentümern abgewiesen, die Ferienwohnungen zu gewerblichen Zwecken anboten. Die Eigentümer begehrten die Feststellung, dass sie nicht vom Zweckentfremdungsverbot betroffen sind, sodass die gewerbliche Nutzung als Ferienwohnung weiter betrieben werden kann. Nach Ansicht der Eigentümer ist die grundrechtlich geschützte Berufsausübungsfreiheit betroffen. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Mit Urteil vom 08.06.2016 hat das Verwaltungsgericht Berlin (VG 6 K 103.16) die Klagen von Wohnungseigentümern abgewiesen, die Ferienwohnungen zu gewerblichen Zwecken anboten. Die Eigentümer begehrten die Feststellung, dass sie nicht vom Zweckentfremdungsverbot betroffen sind, sodass die gewerbliche Nutzung als Ferienwohnung weiter betrieben werden kann. Nach Ansicht der Eigentümer ist die grundrechtlich geschützte Berufsausübungsfreiheit betroffen.</p>
<p>Das Verwaltungsgericht sah keinen Verstoß gegen das Grundgesetz, da den Belangen der Eigentümer durch Einräumung einer Übergangsregelung von 2 Jahren Rechnung getragen wurde. Zudem dürfen gewerblich Ferienwohnungen angeboten werden, allerdings nicht in Wohnraum.</p>
<p>Tatsächlich ist schon länger umstritten, ob das Zweckentfremdungsverbotsgesetz/ die Zweckentfremdungsverbotsverordnung seinen Zweck, nämlich den Schutz von Wohnraum, überhaupt erfüllen kann, da lediglich 6.000 Ferienwohnung registriert wurden und etwa 14.000 Ferienwohnungen existieren sollen (andere Schätzungen gehen von lediglich 9.000 aus). Im Gegensatz zu dem riesigen Bedarf in Berlin (Zuzug von jährlich 40.000 Menschen) kann sich schon die Frage stellen, ob die Maßnahme, Ferienwohnungen und andere nicht zum Wohnen dienende Nutzungen zu verbieten, überhaupt geeignet ist, die Wohnungsknappheit zu beenden oder ob nicht besser verstärkt in den Wohnungsbau investiert werden soll.</p>
<p>Der Streit der Wohnungseigentümer geht jedoch weiter. Die Berufung wurde zum OVG Berlin-Brandenburg zugelassen.</p>
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		<title>Versicherungsrecht: Rücknahme der Berufung durch die Allianz</title>
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		<pubDate>Mon, 23 Nov 2015 17:34:01 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Daniel Herfort, Rechtsanwalt</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsprechung]]></category>

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		<description><![CDATA[‪Rückname der Berufung der Allianz Versicherung in einem ‪versicherungsrechtlichen Verfahren: Viele kleine ‬KFZ-Werkstätten, -mechaniker, ‪-mechatroniker oder Betreiber eines ‪KFZ-Handwerks dürfte die Ansicht des LG Berlin interessieren, dass einige Klauseln in ‪Haftpflichtversicherungsverträgen unzulässig sein können. Im uns vorliegenden Fall ging es um eine Ausschlussklausel im Vertrag zur Betriebshaftpflichtversicherung‬. Unser Mandant hatte zur Vorsorge schon eine Zusatzhaftpflicht für das Kfz-Handwerk abgeschlossen, von der er davon ausging, dass sämtliche Risiken [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="https://www.facebook.com/hashtag/r%C3%BCcknahme?source=feed_text&amp;story_id=1204066042954954">‪</a>Rückname der Berufung der Allianz Versicherung in einem <a href="https://www.facebook.com/hashtag/versicherungsrecht?source=feed_text&amp;story_id=1204066042954954">‪</a>versicherungsrechtlichen Verfahren: Viele kleine <a href="https://www.facebook.com/hashtag/kfzwerkst%C3%A4tten?source=feed_text&amp;story_id=1204066042954954">‬</a>KFZ-Werkstätten, -mechaniker, <a href="https://www.facebook.com/hashtag/mechatroniker?source=feed_text&amp;story_id=1204066042954954">‪</a>-mechatroniker oder Betreiber eines <a href="https://www.facebook.com/hashtag/kfzhandwerk?source=feed_text&amp;story_id=1204066042954954">‪</a>KFZ-Handwerks dürfte die Ansicht des LG Berlin interessieren, dass einige Klauseln in <a href="https://www.facebook.com/hashtag/haftpflichtversicherungsvertr%C3%A4gen?source=feed_text&amp;story_id=1204066042954954">‪H</a>aftpflichtversicherungsverträgen unzulässig sein können. Im uns vorliegenden Fall ging es um eine Ausschlussklausel im Vertrag zur Betriebshaftpflichtversicherung<a href="https://www.facebook.com/hashtag/betriebshaftpflichtversicherung?source=feed_text&amp;story_id=1204066042954954">‬</a>. Unser Mandant hatte zur Vorsorge schon eine Zusatzhaftpflicht für das <a href="https://www.facebook.com/hashtag/autohandwerk?source=feed_text&amp;story_id=1204066042954954">K</a>fz-Handwerk abgeschlossen, von der er davon ausging, dass sämtliche Risiken eingeschlossen wären, die der Betrieb seines Unternehmens mit sich bringt. Der Mandant reparierte in unserem Fall ein Kundenfahrzeug und beschädigte dieses beim Rangieren in der Werkstatt. Er begehrte die Übernahme der Reparaturkosten von seiner Versicherung. Diese lehnt ab, da in dem Vertrag stand, dass Beschädigungen durch einen <a href="https://www.facebook.com/hashtag/unfall?source=feed_text&amp;story_id=1204066042954954">‪</a>&#8220;Unfall&#8221; nicht gedeckt sind. Hiergegen wandten wir uns erfolgreich in erster Instanz. Entgegen der Zusage des Gegners, keine Berufung einzulegen, erhielten wir dennoch eine <a href="https://www.facebook.com/hashtag/berufungsschrift?source=feed_text&amp;story_id=1204066042954954">‪</a>Berufungsschrift. Das Landgericht Berlin folgte offensichtlich unserer Argumentation, dass diese Ausnahme denVertragszweck eklatant gefährdet, da gerade die Zusatzhaftpflicht abgeschlossen wurde, um jegliche Gefahren abzusichern, die sich aus dem Betrieb der Werkstatt ergeben. Nach gerichtlichem Hinweis nahm die Allianz die Berufung zurück, sodass diese nunmehr den Schaden übernehmen musste.</p>
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		<title>Schadensersatz bei Verweigerung von Untervermietung</title>
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		<pubDate>Thu, 12 Jun 2014 09:01:52 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Marco Hopp, Rechtsanwalt</dc:creator>
				<category><![CDATA[Rechtsprechung]]></category>

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		<description><![CDATA[Der BGH hat aktuell entschieden, dass die Verweigerung der Zustimmung zur Untervermietung bei einem berechtigten Interesse des Mieters eine Schadensersatzpflicht dahingehend gebründen kann, dass dem Mieter die durch die Untervermietung entgangenen Einnahmen zu ersetzen sind. Im entschiedenen Fall lag das berechtigte Interesse des Mieters drin, dass dieser einen mehrjährigen berufsbedingten Auslandsaufenthalt hatte.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der BGH hat aktuell entschieden, dass die Verweigerung der Zustimmung zur Untervermietung bei einem berechtigten Interesse des Mieters eine Schadensersatzpflicht dahingehend gebründen kann, dass dem Mieter die durch die Untervermietung entgangenen Einnahmen zu ersetzen sind.<br />
Im entschiedenen Fall lag das berechtigte Interesse des Mieters drin, dass dieser einen mehrjährigen berufsbedingten Auslandsaufenthalt hatte.</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Im Namen der Meinungsfreiheit</title>
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		<pubDate>Fri, 21 Feb 2014 12:37:01 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Daniel Herfort, Rechtsanwalt</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsprechung]]></category>

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		<description><![CDATA[Freispruch im Namen der Meinungsfreiheit&#8230;Wie weit darf Kritik an staatlichen Institutionen gehen? Diese strafrechtliche Frage beschäftigte wieder das AG Tiergarten. Hintergrund war die Kritik an einer JVA durch einen Insassen, der die Praktiken einer nächtlichen Haftraumkontrolle unter NS-Verdacht stellte. Das AG Tiergarten schloss sich unserer Verteidigermeinung an, dass das &#8220;Recht, Maßnahmen der öffentlichen Gewalt ohne [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Freispruch  im Namen der Meinungsfreiheit&#8230;Wie weit darf Kritik an staatlichen  Institutionen gehen? Diese strafrechtliche Frage beschäftigte wieder das  AG Tiergarten. Hintergrund war die Kritik an einer JVA durch einen  Insassen, der die Praktiken einer nächtlichen Haftraumkontrolle unter  NS-Verdacht stellte. Das AG Tiergarten schloss sich unserer  Verteidigermeinung an, dass das &#8220;Recht, Maßnahmen der  öffentlichen Gewalt ohne Furcht vor staatlichen Sanktionen auch scharf  kritisieren zu können, zum Kernbereich der Meinungsfreiheit gehört und  bei der Abwägung besonders zu berücksichtigen ist.&#8221; (BVerfG, Beschluss  vom 24.07.2013 &#8211; 1BvR 444/13, 1 BvR 527/13). Es erfolgte Freispruch,  aufgrund Wahrnehmung berechtigter Interessen (§193 StGB). Der Grat zur  Strafbarkeit ist jedoch nicht eindeutig und wird in jedem Einzelfall neu  ausgelotet. Dennoch hat durch die o.g. Entscheidung die  Meinungsfreiheit neues Gewicht bekommen bzw. das BVerfG musste das  Gewicht wieder herstellen.</p>
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